Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff und Sonderthemen

 

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie im prüfungsrelevanten theoretischen Grundstoff und dem Zusatzstoff für die jeweilige Klasse. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretische Grundstoff umfasst 12 Themenbereiche à 90 min.

(entspr. 12 Doppelstunden).

Sind Sie bereits im Besitz eines Führerscheins einer anderen Klasse, reduziert sich der Unterricht für den Grundstoff um 6 Doppelstunden.

 

Die Sonderthemen sind klassenabhängig und umfassen:

 

 Kl.  B und AM     2 Doppelstunden

 Kl.  A1, A2, A     4 Doppelstunden

 

 

Beim Anhängerschein BE entfällt die theoretische Prüfung.

 

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer besprechen und beseitigen.

 

Der praktische Fahrunterricht besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten. Für die Grundausbildung ist vom Gesetzgeber keine Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben.

 

Für die Klassen A1, A2,  A und B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Fahrten à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Fahrten à 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 Fahrten à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Fahrten à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 Fahrt à 45 Minuten auf Autobahnen
  • 1 Fahrt à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klassen AM  sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder (Klasse A) um 6 Fahrstunden.